Martin
Schaumburg

Das bürgerliche Familienwappen der

Familie Martin

Familienwappen Martin


Das Familienwappen der Familie Martin aus Schaumburg entstand, weil mich der Schild (ursprünglich eine von einem Kämpfer getragene Schutzwaffe) eines Wappens, mit seiner Symbolik, seinen Farben und seiner einfachen Ästhetik schon seit meiner Jugend ansprach. Auch aus dem Grund, da ein Familienwappen und der Familienname des Wappenstifters und dessen Nachkommenschaft, als untrennbare Einheit im Bezug auf die Führungsberechtigung eines Wappens zu betrachten sind. Und somit, Familienwappen eine besondere familiäre Verbindung symbolisieren können. 

Wappen entstanden etwa in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Mit dem Aufkommen von immer schwereren und geschlossenen Rüstungen waren die Träger der Rüstungen nicht mehr erkennbar, sowie die Unterscheidung zwischen Freund und Feind in der Schlacht nicht mehr möglich, sodass ein Wappen, das an Helm und Schild geführt wurde, als Erkennungshilfe diente.

Auch entwickelte sich das Tunierwesen, bei dem der Herold vor den Kämpfen die Streiter anhand ihres Wappens und ihrer Helmzier ankündigte. Dieser Herold hatte Kenntnis über alle relevanten Wappen und Abstammungen.

Familienwappen Martin

Mich begeisterte seit langer Zeit die Möglichkeit neben dem Familiennamen noch ein Symbol zu besitzen das nur die Familie führt und wie der Name an die Nachkommen weitergegeben werden kann.

Ein Wappen ist etwas das über Generationen Bestand haben kann und welches durch die Zeit und den Familienverbund und die Nachkommen einen Wert erhält, der mit monetären Werten der heutigen Welt so Garnichts gemein hat.

In den Grundlagen der Heraldik erfährt man schnell, dass diese historische Hilfswissenschaft in die Bereiche Wappenkunst, Wappenkunde und Wappenrecht unterteilt wird. Die Wappenkunde vermittelt uns die Regeln wie ein Wappen zu lesen ist, die Wappenkunst deren Gestaltungsgrundlagen und das Wappenrecht die Bedingungen der Wappenführung.

Doch, sind Wappen nur in der Vergangenheit ein Thema, im Mittelalter oder tatsächlich nur beim Adel gestattet und üblich? Nein, dem ist nicht so! Wappen haben sich weiterentwickelt zu Familienzeichen. Wappen bürgerlicher Familien sind seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Als dann wurden aus den Wappen auch Siegel die Verträge und Urkunden zeichneten und somit fanden Wappen auch den Weg in die bürgerliche Bevölkerung abseits von Rittertum und Adel.

Die Annahme und Führung eines Wappens war und ist kein Privileg des Adels. Es ist genau gesagt eine tiefe und weitverbreitete Irrmeinung. Denn die Wappenannahme ist jeder Familie freigestellt. Auch ist die Ansicht falsch, dass Wappen bürgerlicher Geschlechter immer durch einen Hoheitsakt verliehen wurden und damit eine besondere Auszeichnung waren. Oft waren diese Wappenverleihungen durch Monarchen sowie durch deren Beauftragte Ausnahmen und dienten vornehmlich als Einnahmequelle für die verleihenden Häuser.


Heute wird das Recht an einem Familienwappen, als ein eigenständiges Rechtsinstitut des Privatrechts, das auf Gewohnheitsrecht beruht angesehen. Sicherlich war es der Adel der zuerst mit der Führung von Wappen begann. Nachweisliche Regelungen, die es nur einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht erlaubte, oder auf diese begrenzte Wappen zu führen, sind nicht nachgewiesen. 

Familienwappen Martin Schaumburg

Ferner blieben Versuche, die freie Annahme von Wappen zu unterbinden, ohne Erfolg. Ab dem 15. Jahrhundert besaßen viele rechtsfähige Angehörige bürgerlicher Stände ein eigenes Wappen, welches zum Familienwappen geworden, auch weitergegeben wurde. Das heißt selbstverständlich konnten und können auch „Bürgerliche“ Wappen führen und tun dies auch bis heute. Ferner führen auch ganz selbstverständlich Städte, Vereine und Institutionen Wappen. Sie sind ein Bestandteil unserer Kultur und nicht ein Privileg einzelner.

Jede rechtsfähige Person kann für sich und die Nachkommen ein Familienwappen frei annehmen, ohne Notwendigkeit einer behördlichen Mitwirkung. Natürlich muss hierbei beachtet werden, dass keine älteren Rechte anderer Personen verletzt werden. Auch achtet die seriöse Heraldik darauf, dass Namensgleichheit nicht Wappengleichheit bedeutet. Dies dürfte jedem sofort einleuchten der sich auch nur ein wenig Gedanken über dieses Thema gemacht hat. Denn, das Recht auf die Führung eines bestimmten Wappens leitet sich nicht von einer Namensgleichheit, sondern von einer bestimmten nachweislichen genealogischen Herkunft ab.

Bei der Befassung mit der Stiftung eines Familienwappens muss auch das Thema Führungsberechtigung bearbeitet werden. So kam es am Ende zu der Entscheidung, dass Führungsberechtigte unseres Familienwappens die Eltern und Geschwister des Wappenstifters und seine Nachkommen sein sollen, soweit und solange sie unseren Familiennamen, auch als Teil eines Doppelnamens, führen. Die Führungsberechtigung wurde aber nicht auf weitere namensgleiche Vorfahren und dessen Nachkommen ausgedehnt, da ich eigenes Interesse nicht rückwirkend verallgemeinern wollte.

Wichtig war mir auch, dass ein Familienwappen nur weitergegeben und niemals vererbt werden kann. Ein Familienwappen wird schon zu Lebzeiten an die Kinder eines Wappenträgers weitergegeben. Die Verfügungsgewalt besteht also schon bevor der Erbfall eintritt. Außerdem kann ein Familienwappen nicht von jemandem geführt oder übernommen werden der nicht zur Abstammungsgemeinschaft gehört, wie dies z.B. bei einem Vermögenswert möglich wäre.

Ein Beratungsgespräch führte mich zum Heraldischen Verein “Zum Kleeblatt“ von 1888 zu Hannover e.V. einem als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Verein, - dem zweitältesten Traditionsverein in Deutschland.

Der Verein KLEEBLATT führt die Niedersächsische Wappenrolle (NWR). Hier werden bundesweit Eintragungen deutscher Geschlechter vorgenommen. Besonders war mir der Eintrag unseres Wappens in die NWR wichtig, da mittlerweile sehr viel Umtriebe und Auswüchse auf dem Gebiet der Heraldik vorhanden sind. Sicherheit bieten hier Traditionsvereine. Diese stehen im Kontakt zu Stadt- und Staatsarchiven. Die NWR zum Beispiel mit dem Staatsarchiv Hannover in Niedersachsen, Staatsarchiv Berlin usw.

Zur Eintragung in die Niedersächsische Wappenrolle (NWR) können altüberlieferte und neu angenommene Wappen angemeldet werden. Der Wappenausschuss der NWR prüft das Wappen nach der Antragstellung. Ist das Wappen "anstandslos" also entspricht es den allgemein anerkannten Regeln der Heraldik und weiteren Kriterien, erfolgt die Eintragung und der Antragsteller erhält einen Wappenbrief. Nun genießt das registrierte Wappen einen Rechtsschutz im Sinne des § 12 BGB.

Doch es bleibt dabei, dass die Eintragung in eine Wappenrolle keine rechtsbegründende Wirkung veranlasst. Der Eintrag ist jedoch der Beweis seit wann und in welcher Form das Wappen geführt wird. Die Annahme eines Wappens (Wappenstiftung) ist eine einseitige Rechtserklärung ein bestimmtes Wappen (nach heraldischen Regeln) zu führen. Man kann auch ein Wappen später oder auch gar nicht in einer Wappenrolle registrieren lassen. Aber alle namhaften Heraldiker raten zu einer Registrierung in eine von der Fachwelt anerkannte Wappenrolle, wie zum Beispiel. der Niedersächsischen Wappenrolle.


Durch die fachlicher Beratung im Gespräch beim Verein “Zum Kleeblatt“ von 1888 zu Hannover e.V., erhielt ich jede Menge Anmerkungen zu meinen Entwürfen. Jetzt hatte ich die Richtung und wusste auch, dass ich mich an einen professionellen Heraldiker und Genealogen wenden sollte, wenn ich wirklich weiter kommen wollte. Auch, um das zukünftige Familienwappen in einer Form erstellen zu lassen, die einen Eintrag in eine der anerkannten Wappenrollen in Deutschland zulassen würde. Denn, mir war es wichtig durch Prüfung eines wissenschaftlich arbeitenden Wappenausschusses eine Eintragung in eine Wappenrolle zu erreichen. Um, durch Veröffentlichung in einer Wappenrolle den Willen zur Wappenführung seriös zu dokumentieren.

Nun folgte eine Suche nach einem Wappenzeichner der mein Vertrauen gewinnen konnte, der bereits eingetragene Wappen in Wappenrollen nachweisen konnte, dessen Art einen Aufriss zu fertigen mir zusagte und der bereit war meine Vorstellungen unter Berücksichtigung der heraldischen Regeln und der Ästhetik umzusetzen.


Familienwappen Martin


So wurde das Familienwappen Martin beschrieben, entworfen, blasoniert, der Aufriss gefertigt, durch den Wappenauschuss der NWR Überprüft und in die Niedersächsische Wappenrolle unter der Reg. Nr.: 16 - 2073 eingetragen.


Wappenbrief Familie Martin


Es sei darauf hingewiesen, daß die Rechte am dargestellten Wappen "Martin" allein bei der Familie Martin liegen. Das Tragen eines ähnlichen Familiennamens "Martin" berechtigt in keiner Weise zur Führung, der Kreis der Führungsberechtigten ist streng definiert. Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit und begründet keinerlei Anspruch! Das Wappen ist eingetragen in die Niedersächsische Wappenrolle unter der Nr. 16 - 2073. Der Entwurf stammt von Roland R. Tiedtke, Kerpen.